Entlastung für Startups: kein Wegfall von Verlustvorträgen bei Kapitalerhöhungen
In Umsetzung einer Regelung des Koalitionsvertrags wird das Kabinett an diesem Mittwoch eine Neuregelung für die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften verabschieden, die gerade für Startups deutliche Erleichterungen mit sich bringen wird. Nach der bislang geltenden Regelung zum Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c KStG) fallen nicht genutzte Verluste, d.h. Verlustvorträge, ganz oder teilweise weg, wenn Anteilserwerbe […]